Sensible und vertrauliche Daten müssen vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt werden. Der Schutz gilt zunächst den Datengebenden, also beispielsweise Teilnehmenden einer Befragung. Die Auswertung dieser Erhebungen darf nicht auf einzelne Teilnehmende schließen lassen. Diese Zusage wird den Teilnehmenden vor Beginn der Befragung gegeben und muss unter allen Umständen eingehalten werden. Von diesem Grundsatz darf nur mit ausdrücklicher und informierter Zustimmung der betroffenen Teilnehmenden abgewichen werden.
Datenschutz und Anonymität sind wissenschaftliche Grundsätze, denn sie wenden potenziellen Schaden von den Teilnehmenden ab (Reputationsverlust, innere und äußere Konflikte, Stellenverlust etc.). Sie erhöhen weiterhin die Wahrscheinlichkeit, dass auf Fragen wahre und nicht angeblich erwünschte Antworten gegeben werden.
Datenschutz ist laut einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht [1] (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) und in Landesverfassungen und Gesetzen geregelt.
Um die Datenschutzrechte zu wahren, achten wir auf folgende Aspekte:
In Fragebögen wird nie der Name der befragten Person erhoben.
Handschriftliche Bemerkungen auf den Fragebögen werden in ein elektronisches Dokument abgetippt. Damit wird ein Rückschluss auf eine Person durch ihre Handschrift verhindert.
Die ausgefüllten Fragebögen gelangen per direkter Sammlung, Post- oder Online-Versand zu uns (nicht zu dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin).
Die ausgefüllten Fragebögen werden gemäß Datenschutz sicher aufbewahrt und nach Abschluss des Projektes vernichtet.
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber erhält die Befragungsergebnisse in zusammengefasster Form, die keinen Rückschluss auf einzelne Personen zulässt. Erfasste Personendaten (z. B. Angaben zum Alter oder Geschlecht) werden gesamthaft ausgewertet (z. B. „60% aller befragten Personen sind 30 Jahre oder älter“).
Alle MitarbeiterInnen verpflichten wir zum vertraulichen Umgang mit den erhobenen Daten.
Wir nehmen diesen Schutz sehr ernst. Wir achten auf Datenschutz und gewähren Anonymität sowohl bei der Datenerhebung, als auch bei der Datenauswertung und der Datenspeicherung. Dazu haben wir ein umfassendes Datenschutzkonzept entwickelt.
Bei Fragen zum Datenschutzkonzept und zur Anonymität stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und senden das Konzept auf Anfrage zu.
[1] Siehe dazu https://www.datenschutzbeauftragter-online.de/das-bundesdatenschutzgesetz-bdsg/urteile-des-bverfg-zur-informationellen-selbstbestimmung/, abgerufen am 21.04.2018.
Autorinnen: Nadine Meidert & Kerstin Nebel